Angreifer einschätzen (AF): Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn ein Ermittler, der über diesen Ermittlertrick verfügt und seine Fähigkeit Gegner einschätzen nutzt, kann er sich entscheiden, den erlangten Verständnisbonus statt auf seine eigenen Angriffswürfe gegen diesen Gegner auf seine RK gegen Angriffe des eingeschätzten Gegners anzurechnen. Er muss sich bei Nutzung seiner Fähigkeit Gegner einschätzen entscheiden, wohin er den Bonus legt, diese Wahl kann nicht verändert werden, bis er Gegner einschätzen erneut einsetzt. Der Verständnisbonus auf seine Schadenswürfe bleibt unberührt. Um diesen Trick wählen zu können, muss der Ermittler wenigstens die 9. Stufe erlangt haben.
Wenn ein [[Ermittler]], der über diesen [[:Category:Ermittlertricks|Ermittlertrick]] verfügt und seine Fähigkeit Gegner einschätzen nutzt, kann er sich entscheiden, den erlangten [[Verständnisbonus]] statt auf seine eigenen Angriffswürfe gegen diesen Gegner auf seine [[RK]] gegen Angriffe des eingeschätzten Gegners anzurechnen. Er muss sich bei Nutzung seiner Fähigkeit Gegner einschätzen entscheiden, wohin er den Bonus legt, diese Wahl kann nicht verändert werden, bis er Gegner einschätzen erneut einsetzt. Der [[Verständnisbonus]] auf seine Schadenswürfe bleibt unberührt. Um diesen [[:Category:Ermittlertricks|Trick]] wählen zu können, muss der [[Ermittler]] wenigstens die 9. Stufe erlangt haben.


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Version vom 17. Oktober 2022, 23:49 Uhr

Wenn ein Ermittler, der über diesen Ermittlertrick verfügt und seine Fähigkeit Gegner einschätzen nutzt, kann er sich entscheiden, den erlangten Verständnisbonus statt auf seine eigenen Angriffswürfe gegen diesen Gegner auf seine RK gegen Angriffe des eingeschätzten Gegners anzurechnen. Er muss sich bei Nutzung seiner Fähigkeit Gegner einschätzen entscheiden, wohin er den Bonus legt, diese Wahl kann nicht verändert werden, bis er Gegner einschätzen erneut einsetzt. Der Verständnisbonus auf seine Schadenswürfe bleibt unberührt. Um diesen Trick wählen zu können, muss der Ermittler wenigstens die 9. Stufe erlangt haben.