Schattenverbunden (5 VP): Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzungen: Externar (Einheimischer) mit Verbindungen zur Schattenebene, Feenwesen, Untote r oder Halb- Untoter; Vorteil: Angehörige dieses Volkes erhalten die folgende übernatürliche Fähigkeit: Ein Angehöriger dieses Volkes kann einmal am Tag sein Äußeres so verändern, dass er wie ein 1,20 m großer Bereich aus Schatten wirkt. Seine körperliche Gestalt existiert noch, er ist auch nicht körperlos, er verändert nur sein Aussehen. Dieses Volksmerkmal funktioniert wie Unsichtbarkeit, der Effekt hält aber nur 1 Runde pro Stufe an (maximal 5 Runden).


*'''Voraussetzungen:''' [[Externar]] ([[Einheimischer]]) mit Verbindungen zur Schattenebene, Feenwesen, Untoter oder Halb- Untoter
*'''Vorteil:''' Angehörige dieses Volkes erhalten die folgende übernatürliche Fähigkeit: Ein Angehöriger dieses Volkes kann einmal am Tag sein Äußeres so verändern, dass er wie ein 1,20m großer Bereich aus Schatten wirkt. Seine körperliche Gestalt existiert noch, er ist auch nicht körperlos, er verändert nur sein Aussehen. Dieses Volksmerkmal funktioniert wie [[Unsichtbarkeit]], der Effekt hält aber nur 1 Runde pro Stufe an (maximal 5 Runden).




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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2022, 17:14 Uhr

  • Voraussetzungen: Externar (Einheimischer) mit Verbindungen zur Schattenebene, Feenwesen, Untoter oder Halb- Untoter
  • Vorteil: Angehörige dieses Volkes erhalten die folgende übernatürliche Fähigkeit: Ein Angehöriger dieses Volkes kann einmal am Tag sein Äußeres so verändern, dass er wie ein 1,20m großer Bereich aus Schatten wirkt. Seine körperliche Gestalt existiert noch, er ist auch nicht körperlos, er verändert nur sein Aussehen. Dieses Volksmerkmal funktioniert wie Unsichtbarkeit, der Effekt hält aber nur 1 Runde pro Stufe an (maximal 5 Runden).