Mitreißender Kampfrausch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pathfinder-SRD
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Anblick eines Verbündeten im Kampfrausch heizt deine eigene Wut an. '''Vorraussetzungen:''' Halb-Ork oder Ork, nicht rechtschaffen. '''Vorteil:''' Wenn du zu einem Verbündeten angrenzend bist, welcher sich im Kampfrausch befindet, kannst du als Freie Aktion in einen ähnlichen, wenn auch schwächeren Kampfrausch verfallen. Dieser schwächere Kampfrausch verleiht dir alle Vor- und Nachteile eines barbarischen Kampfrauschs,…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der Anblick eines Verbündeten im Kampfrausch heizt deine eigene Wut an.
Der Anblick eines Verbündeten im Kampfrausch heizt deine eigene Wut an.


'''Vorraussetzungen:''' [[Halb-Ork]] oder [[Ork]], nicht rechtschaffen.
'''Voraussetzungen:''' [[Halb-Ork]] oder [[Ork]], nicht rechtschaffen.


'''Vorteil:''' Wenn du zu einem Verbündeten angrenzend bist, welcher sich im [[Kampfrausch]] befindet, kannst du als [[Freie Aktion]] in einen ähnlichen, wenn auch schwächeren [[Kampfrausch]] verfallen. Dieser schwächere [[Kampfrausch]] verleiht dir alle Vor- und Nachteile eines barbarischen Kampfrauschs, wobei der Moralbonus auf [[Stärke]] und [[Konstitution]] nur +2 beträgt. Solange du angrenzend zu einem Verbündeten im [[Kampfrausch]] bleibst, gibt es keine zeitliche Begrenzung deines Kampfrausches – du könntest dich mittels eines 1,50 m-Schrittes von einem im [[Kampfrausch]] befindlichen Verbündeten zu einem anderen bewegen, ohne dabei deinen [[Kampfrausch]] zu beenden. Wenn dieser [[Kampfrausch]] endet, bist du [[erschöpft]]. Du kannst nicht in einen [[Kampfrausch]] verfallen, wenn du bereits [[erschöpft]] bist.
'''Vorteil:''' Wenn du zu einem Verbündeten angrenzend bist, welcher sich im [[Kampfrausch]] befindet, kannst du als [[Freie Aktion]] in einen ähnlichen, wenn auch schwächeren [[Kampfrausch]] verfallen. Dieser schwächere [[Kampfrausch]] verleiht dir alle Vor- und Nachteile eines barbarischen Kampfrauschs, wobei der [[Moralbonus]] auf [[Stärke]] und [[Konstitution]] nur +2 beträgt. Solange du angrenzend zu einem Verbündeten im [[Kampfrausch]] bleibst, gibt es keine zeitliche Begrenzung deines Kampfrausches – du könntest dich mittels eines 1,50m-Schrittes von einem im [[Kampfrausch]] befindlichen Verbündeten zu einem anderen bewegen, ohne dabei deinen [[Kampfrausch]] zu beenden. Wenn dieser [[Kampfrausch]] endet, bist du [[erschöpft]]. Du kannst nicht in einen [[Kampfrausch]] verfallen, wenn du bereits [[erschöpft]] bist.


[[Category:Ausbauregeln III: Völker]][[Category:Talente]][[Category:Talente (Kampf)]][[Category:Benötigt Verlinkungen]][[Category:Von Bot generiert]]
[[Category:Ausbauregeln III: Völker]][[Category:Talente]][[Category:Talente (Kampf)]]

Version vom 10. November 2022, 00:30 Uhr

Der Anblick eines Verbündeten im Kampfrausch heizt deine eigene Wut an.

Voraussetzungen: Halb-Ork oder Ork, nicht rechtschaffen.

Vorteil: Wenn du zu einem Verbündeten angrenzend bist, welcher sich im Kampfrausch befindet, kannst du als Freie Aktion in einen ähnlichen, wenn auch schwächeren Kampfrausch verfallen. Dieser schwächere Kampfrausch verleiht dir alle Vor- und Nachteile eines barbarischen Kampfrauschs, wobei der Moralbonus auf Stärke und Konstitution nur +2 beträgt. Solange du angrenzend zu einem Verbündeten im Kampfrausch bleibst, gibt es keine zeitliche Begrenzung deines Kampfrausches – du könntest dich mittels eines 1,50m-Schrittes von einem im Kampfrausch befindlichen Verbündeten zu einem anderen bewegen, ohne dabei deinen Kampfrausch zu beenden. Wenn dieser Kampfrausch endet, bist du erschöpft. Du kannst nicht in einen Kampfrausch verfallen, wenn du bereits erschöpft bist.