Tiere (Segnung): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pathfinder-SRD
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Wilder Zorn (schwach):''' Beginnend mit der 1. Stufe kannst du einen Verbündeten berühren und ihm tierhafte Merkmale verleihen. Der Verbündete erhält entweder 2 Klauenangriffe, welche jeweils 1W6 Schadenspunkte verursachen, sofern er der Größenkategorie Mittelgroß angehört (1W4, sofern er klein ist), oder aber 1 Bissangriff, welcher 1W8 Schadenspunkte verursacht, sofern er der Größenkategorie Mittelgroß angehört (1W6, sofern er klein ist). Dies sind natürliche Primärangriffe, welche eventuell vorhandene, ähnliche Primärangriffe des Verbündeten ersetzen. Dieser Effekt besteht für 1 Minute.
'''Wilder Zorn (schwach):''' Beginnend mit der 1. Stufe kannst du einen Verbündeten berühren und ihm tierhafte Merkmale verleihen. Der Verbündete erhält entweder 2 Klauenangriffe, welche jeweils 1W6 Schadenspunkte verursachen, sofern er der Größenkategorie Mittelgroß angehört (1W4, sofern er klein ist), oder aber 1 Bissangriff, welcher 1W8 Schadenspunkte verursacht, sofern er der Größenkategorie Mittelgroß angehört (1W6, sofern er klein ist). Dies sind natürliche Primärangriffe, welche eventuell vorhandene, ähnliche Primärangriffe des Verbündeten ersetzen. Dieser Effekt besteht für 1 Minute.


'''Tierischer Kampfgefährte (mächtig): '''Ab der 10. Stufe kannst du einen Kampfgefährten herbeizaubern (wie Verbündeten der Natur herbeizaubern V mit einer Wirkungsdauer von 1 Minute). Mit dieser Fähigkeit kannst du stets nur 1 Tier herbeizaubern, egal auf welchen Zauber du zurückgreifst. Pro jeweils 2 weitere Stufen jenseits der 10. Stufe steigt der Grad des verfügbaren Verbündeten der Natur herbeizaubern-Effektes um 1 (maximal Verbündeten der Natur herbeizaubern IX mit der 18. Stufe).
'''Tierischer Kampfgefährte (mächtig): '''Ab der 10. Stufe kannst du einen Kampfgefährten herbeizaubern (wie [[Verbündeten der Natur herbeizaubern V]] mit einer Wirkungsdauer von 1 Minute). Mit dieser Fähigkeit kannst du stets nur 1 Tier herbeizaubern, egal auf welchen Zauber du zurückgreifst. Pro jeweils 2 weitere Stufen jenseits der 10. Stufe steigt der Grad des verfügbaren Verbündeten der Natur herbeizaubern-Effektes um 1 (maximal [[Verbündeten der Natur herbeizaubern IX]] mit der 18. Stufe).


 
[[Category:Ausbauregeln VI: Klassen]][[Category:Segnungen]]
 
[[Category:Ausbauregeln VI: Klassen]][[Category:Segnungen]]__NOTOC__[[Category:Benötigt Verlinkungen]]

Aktuelle Version vom 27. Oktober 2022, 12:44 Uhr

Wilder Zorn (schwach): Beginnend mit der 1. Stufe kannst du einen Verbündeten berühren und ihm tierhafte Merkmale verleihen. Der Verbündete erhält entweder 2 Klauenangriffe, welche jeweils 1W6 Schadenspunkte verursachen, sofern er der Größenkategorie Mittelgroß angehört (1W4, sofern er klein ist), oder aber 1 Bissangriff, welcher 1W8 Schadenspunkte verursacht, sofern er der Größenkategorie Mittelgroß angehört (1W6, sofern er klein ist). Dies sind natürliche Primärangriffe, welche eventuell vorhandene, ähnliche Primärangriffe des Verbündeten ersetzen. Dieser Effekt besteht für 1 Minute.

Tierischer Kampfgefährte (mächtig): Ab der 10. Stufe kannst du einen Kampfgefährten herbeizaubern (wie Verbündeten der Natur herbeizaubern V mit einer Wirkungsdauer von 1 Minute). Mit dieser Fähigkeit kannst du stets nur 1 Tier herbeizaubern, egal auf welchen Zauber du zurückgreifst. Pro jeweils 2 weitere Stufen jenseits der 10. Stufe steigt der Grad des verfügbaren Verbündeten der Natur herbeizaubern-Effektes um 1 (maximal Verbündeten der Natur herbeizaubern IX mit der 18. Stufe).