Heldenhaft (4 VP): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pathfinder-SRD
(Die Seite wurde neu angelegt: „Voraussetzungen: Keine; Vorteil: Sollte in der Kampagne das optionale Heldenpunktesystem genutzt werden (Expertenregeln), erhält ein Angehöriger dieses Volkes bei einem Stufenaufstieg 2 Heldenpunkte statt eines Punktes. Sollte er das Talent Heldenblut besitzen, erhält er pro Stufe 3 Heldenpunkte statt zweier. Category:VölkerbaukastenCategory:Volksmerkmale (Standard)Category:Volksmerkmale (Sonstige)Category:Ausbauregeln III: VölkerC…“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Voraussetzungen: Keine; Vorteil: Sollte in der Kampagne das optionale Heldenpunktesystem genutzt werden (Expertenregeln), erhält ein Angehöriger dieses Volkes bei einem Stufenaufstieg 2 Heldenpunkte statt eines Punktes. Sollte er das Talent Heldenblut besitzen, erhält er pro Stufe 3 Heldenpunkte statt zweier.


[[Category:Völkerbaukasten]][[Category:Volksmerkmale (Standard)]][[Category:Volksmerkmale (Sonstige)]][[Category:Ausbauregeln III: Völker]][[Category:Benötigt Verlinkungen]]
*'''Voraussetzungen:''' Keine
*'''Vorteil:''' Sollte in der Kampagne das optionale [[Heldenpunkte|Heldenpunktesystem]] genutzt werden, erhält ein Angehöriger dieses Volkes bei einem Stufenaufstieg 2 [[Heldenpunkte|Heldenpunkte]] statt eines Punktes. Sollte er das Talent [[Heldenblut]] besitzen, erhält er pro Stufe 3 [[Heldenpunkte|Heldenpunkte]] statt zweier.
 
[[Category:Völkerbaukasten]][[Category:Volksmerkmale (Standard)]][[Category:Volksmerkmale (Sonstige)]][[Category:Ausbauregeln III: Völker]]

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2022, 14:32 Uhr

  • Voraussetzungen: Keine
  • Vorteil: Sollte in der Kampagne das optionale Heldenpunktesystem genutzt werden, erhält ein Angehöriger dieses Volkes bei einem Stufenaufstieg 2 Heldenpunkte statt eines Punktes. Sollte er das Talent Heldenblut besitzen, erhält er pro Stufe 3 Heldenpunkte statt zweier.