Benebelter Säufer (AF): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pathfinder-SRD
(Die Seite wurde neu angelegt: „Im Kampfrausch kann der Barbar, wenn er Alkohol zu sich nimmt, einen neuen Rettungswurf gegen einen der folgenden Zustände ausführen, die ihn betreffen könnten: Blind, Geblendet, Verwirrt, Taub, Erschöpft, Ermüdet, Verängstigt, Übelkeit, Panisch, Erschüttert, Kränkelnd. Bei Erfolg wird der Effekt für die Dauer des Kampfrausches unterdrückt. Der Barbar kann auf diese Weise auch einen neuen Rettungswurf gegen eine Vergiftung ausführen. Ein gelun…“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Im Kampfrausch kann der Barbar, wenn er Alkohol zu sich nimmt, einen neuen Rettungswurf gegen einen der folgenden Zustände ausführen, die ihn betreffen könnten: Blind, Geblendet, Verwirrt, Taub, Erschöpft, Ermüdet, Verängstigt, Übelkeit, Panisch, Erschüttert, Kränkelnd. Bei Erfolg wird der Effekt für die Dauer des Kampfrausches unterdrückt. Der Barbar kann auf diese Weise auch einen neuen Rettungswurf gegen eine Vergiftung ausführen. Ein gelungener Rettungswurf zählt als bestandener Rettungswurf, wohingegen nach einem misslungenen Rettungswurf keinerlei weitere Nachteile entstehen.
Im [[Barbar#Kampfrausch (AF)|Kampfrausch]] kann der [[Barbar]], wenn er Alkohol zu sich nimmt, einen neuen Rettungswurf gegen einen der folgenden Zustände ausführen, die ihn betreffen könnten: [[Blind]], [[Geblendet]], [[Verwirrt]], [[Taub]], [[Erschöpft]], [[Ermüdet]], [[Verängstigt]], [[Übelkeit]], [[Panisch]], [[Erschüttert]], [[Kränkelnd]]. Bei Erfolg wird der Effekt für die Dauer des [[Barbar#Kampfrausch (AF)|Kampfrausches]] unterdrückt. Der [[Barbar]] kann auf diese Weise auch einen neuen Rettungswurf gegen eine [[Vergiftung]] ausführen. Ein gelungener Rettungswurf zählt als bestandener Rettungswurf, wohingegen nach einem misslungenen Rettungswurf keinerlei weitere Nachteile entstehen.


[[Category:Expertenregeln]][[Category:Kampfrauschkräfte]][[Category:Benötigt Verlinkungen]]
[[Category:Expertenregeln]][[Category:Kampfrauschkräfte]][[Category:Entfesselte Kampfrauschkräfte]]

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 22:45 Uhr

Im Kampfrausch kann der Barbar, wenn er Alkohol zu sich nimmt, einen neuen Rettungswurf gegen einen der folgenden Zustände ausführen, die ihn betreffen könnten: Blind, Geblendet, Verwirrt, Taub, Erschöpft, Ermüdet, Verängstigt, Übelkeit, Panisch, Erschüttert, Kränkelnd. Bei Erfolg wird der Effekt für die Dauer des Kampfrausches unterdrückt. Der Barbar kann auf diese Weise auch einen neuen Rettungswurf gegen eine Vergiftung ausführen. Ein gelungener Rettungswurf zählt als bestandener Rettungswurf, wohingegen nach einem misslungenen Rettungswurf keinerlei weitere Nachteile entstehen.