Version vom 10. November 2022, 22:42 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Manche Verbrecher stehlen mit Finesse, so dass ihre Opfer die Tat erst entdecken, wenn der Schurke längst fort und die Beute bereits verprasst ist. Der Schläger allerdings hat für Kunstfertigkeit nichts übrig. Er bekommt, was er will, durch Drohung und Gewalt. Er verspricht Schmerzen und hat keine Hemmungen, seine Versprechungen in die Tat umzusetzen. '''Furchteinflößend (AF):''' Wenn dem Schläger ein Fertigkeitswurf auf Einschüchtern gelingt, um…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Achtung: Du bearbeitest eine alte Version dieser Seite. Sofern du sie veröffentlichst, werden alle neueren Versionen überschrieben.
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.
Abgerufen von „https://pathfinder-srd.de/Schläger_(Schurke)“