Bearbeiten von „Pfotenorden

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 14. Oktober 2022, 16:26 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Nur Halblinge, welche auf Hunden oder Wölfen reiten, können diesem Ritterorden beitreten. Beim Beitritt schwören sie, Halblinge, ihre Ansiedlungen und andere Unschuldige zu verteidigen, indem sie die Wildnis patrouillieren und nach möglichen Bedrohungen für Einzelne und Gemeinschaften suchen. Diese Ritter bringen potentielle Gefahren mit einer ruchlosen Effizienzund Entschlossenheit zur Strecke, welche Angehörige anderer Völker überraschen und sog…“)
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